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Teil 1 Allgemeine Geschäftsbedingungen für Personalvermittlung

Teil 2 Allgemeine Geschäftsbedingungen für Seminarveranstaltungen

 

Teil 1

  1. Geltung und Gegenstand der AGB

1.1. Jörg Hildebrand – Ihr Personalexperte berät seine Kunden bei der Suche und Auswahl von Kandidaten aus dem Bereich der Fach- und Führungskräfte. Es wird zwischen dem suchenden Kunden (im Folgenden „Auftraggeber“) und der Jörg Hildebrand – Ihr Personalexperte ein Vermittlungsvertrag abgeschlossen. Mit der Auftragserteilung erklärt der Auftraggeber verbindlich sein Vertragsangebot. Jörg Hildebrand – Ihr Personalexperte ist berechtigt, das in der Auftragserteilung liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen anzunehmen. Bei einem auf elektronischem Wege erteilten Auftrag ist Jörg Hildebrand – Ihr Personalexperte berechtigt, dieses Vertragsangebot innerhalb von drei Werktagen nach Eingang bei ihr anzunehmen. Jörg Hildebrand – Ihr Personalexperte ist berechtigt, die Annahme des Auftrages ohne Angabe eines Grundes abzulehnen.

1.2. Soweit die Parteien im Einzelfall keine andere schriftliche Vereinbarung getroffen haben, gelten ausschließlich die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Sie gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen Jörg Hildebrand – Ihr Personalexperte und dem Auftraggeber, insbesondere für alle Vermittlungs- und Beratungsverträge im Rahmen der Personalsuche und -auswahl. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

1.3. Die Details zum Aufgabenbereich der zu besetzenden Position und zum persönlichen und fachlichen Anforderungsprofil werden in Abstimmung mit dem Auftraggeber in Form einer besonderen Spezifikation erarbeitet.

  1. Vermittlungshonorar

2.1. Der Auftraggeber erkennt bei Vermittlungsaufträgen die ursächliche Such- und Vermittlungstätigkeit der Jörg Hildebrand – Ihr Personalexperte an.

2.2. Der Anspruch der Jörg Hildebrand – Ihr Personalexperte auf ein Vermittlungshonorar wird, soweit die Parteien nichts anderes vereinbart haben, durch Abschluss eines Arbeitsvertrages zwischen dem Bewerber und dem Auftraggeber begründet bzw. durch den Arbeitsantritt, falls der schriftliche Vertrag erst danach geschlossen wird. Dabei ist unerheblich, ob der Bewerber über die im Anforderungsprofil genannten Qualifikationen tatsächlich verfügt oder vorsätzlich unwahre Angaben tätigt. Jörg Hildebrand – Ihr Personalexperte ist äußerst sorgfältig und in der Bewerberüberprüfung stets bemüht, kann jedoch naturgemäß nicht für wahrheitswidrige Angaben haften, insofern die Verpflichtung zur Richtigkeit jener Angaben beim Bewerber liegt. Kündigt eine der beiden Parteien den Arbeitsvertrag vor Arbeitsantritt, so bleibt der Anspruch der Jörg Hildebrand – Ihr Personalexperte auf das Vermittlungshonorar sowie die Erstattung der Kosten aus allen übrigen vereinbarten und erbrachten Leistungen dennoch bestehen.

2.3. Das Honorar für die erfolgreiche Vermittlung eines Mitarbeiters richtet sich nach der im Angebot vereinbarten Höhe. Dabei berechnet sich das Honorar nach einem vorher festgelegten Prozentsatz des zwischen dem Auftraggeber und dem Bewerber vertraglich vereinbarten Bruttojahresgehalts. Kosten, die den Bewerbern im Zusammenhang mit Vorstellungsgesprächen beim Auftraggeber entstehen, sind auf Verlangen des Bewerbers vom Auftraggeber zu erstatten.

2.4. Das der Berechnung zugrundeliegende Jahresbruttoeinkommen versteht sich unter Einschluss sämtlicher Sonderzahlungen variabler Gehaltsbestandteile und Zusatzleistungen, z. B. Urlaubs- und Weihnachtsgeld, Gratifikationen, Firmenwagen (Aufzählung nicht abschließend).

2.5. Die gesetzliche Mehrwertsteuer wird separat ausgewiesen aktuell 19 Prozent.

2.6. Der Auftraggeber verpflichtet sich, sofern nichts anders vereinbart ist, das Honorar innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Rechnung zu bezahlen. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Auftraggeber in Zahlungsverzug. Der Auftraggeber hat während des Verzuges die Geldschuld in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Jörg Hildebrand – Ihr Personalexperte ist berechtigt, einen höheren Verzugszinsschaden nachzuweisen und geltend zu machen. Der Auftraggeber ist weiter verpflichtet, alle mit der Eintreibung der Honorarforderung verbundenen Kosten und Aufwände, wie insbesondere Inkassospesen und sonstige für eine zweckentsprechende Rechtsverfolgung notwendige Kosten zu tragen.

2.7. Der Auftraggeber hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder durch Jörg Hildebrand – Ihr Personalexperte anerkannt wurden. Der Auftraggeber ist nicht zur Zurückhaltung von Zahlungen berechtigt.

  1. Mitursächlichkeit/Vorkenntnis

3.1. Das Vermittlungshonorar wird fällig, sofern zwischen dem Auftraggeber und dem durch Jörg Hildebrand – Ihr Personalexperte vermittelten Bewerber ein Arbeitsvertrag geschlossen wird (siehe 2.2.). Dabei ist die Mitursächlichkeit für die Begründung des Arbeitsverhältnisses ausreichend. Insbesondere lässt eine vorherige oder zeitgleiche Präsentation des gleichen Bewerbers durch einen Mitbewerber die Mitursächlichkeit nicht entfallen.

3.2. Profile von Bewerbern, die dem Auftraggeber bereits für die zu besetzende Position vorliegen bzw. bekannt sind (Vorkenntnis), sind Jörg Hildebrand – Ihr Personalexperte vor Auftragserteilung mitzuteilen und schließen eine Mitursächlichkeit seitens der Jörg Hildebrand – Ihr Personalexperte aus.

3.3. Sollten innerhalb von 12 Monaten nach Absenden eines Bewerberprofils durch Jörg Hildebrand – Ihr Personalexperte an den Auftraggeber Gespräche zwischen dem Bewerber und dem Auftraggeber stattfinden, die zu einer Einstellung zwischen dem Auftraggeber und dem Bewerber führen, ist vom Auftraggeber das unter 2.3. bestimmte Honorar zu entrichten. Jörg Hildebrand – Ihr Personalexperte hat ihren Teil des Vertrages mit dem Zeitpunkt der Einstellung des Bewerbers erfüllt.

  1. Informationspflicht

Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Abschluss eines Arbeitsvertrages mit einem von Jörg Hildebrand – Ihr Personalexperte vorgeschlagenen Kandidaten innerhalb von 5 Tagen nach Vertragsunterzeichnung bei Jörg Hildebrand – Ihr Personalexperte anzuzeigen. Jörg Hildebrand – Ihr Personalexperte wird eine Kopie des Arbeitsvertrags vorgelegt.

  1. Garantie/Ersatzbeschaffung

5.1. Der Auftraggeber hat die Möglichkeit, optional eine sog. „Garantie“ für zusätzliche 10 % des Bruttojahreseinkommens abzuschließen. Sollte ein platzierter Kandidat innerhalb der Probezeit (maximal 3 Monate) ausscheiden, vermittelt Jörg Hildebrand – Ihr Personalexperte nur nach Inanspruchnahme dieser Garantie ohne erneute Honorarforderung einmalig einen weiteren Kandidaten für die identische Position. Dieser Kandidat verfügt über die fachliche Qualifikation und Berufsausbildung gemäß dem ursprünglichen Anforderungsprofil des Auftraggebers.

5.2. Die Garantie für die Ersatzbeschaffung ist zeitlich limitiert und endet nach 8 Wochen ab Kenntnisnahme des Ausscheidens des Bewerbers durch Jörg Hildebrand – Ihr Personalexperte wobei das erneute Recht auf eine Ersatzbeschaffung erlischt. Einen alternativen Anspruch auf Rückerstattung des Vermittlungshonorars im Gewährleistungsfall besteht nicht.

  1. Gewährleistung/ Haftungsbeschränkung

6.1. Jörg Hildebrand – Ihr Personalexperte kann nur sachgerechtes Vorgehen bei der Kandidatensuche und der Kandidatenauswahl gewährleisten. Eine Haftung seitens Jörg Hildebrand – Ihr Personalexperte dafür, dass ein von ihr nach sachgerechtem methodischen Vorgehen ausgewählter oder empfohlener Kandidat alle vom Kunden in ihn gesetzten Erwartungen erfüllt oder bestimmte Ergebnisse erzielt, wird nicht übernommen. Sollte der Auftraggeber Mängel an den Leistungen der Jörg Hildebrand – Ihr Personalexperte feststellen, hat er diese innerhalb von eine Frist von einer Woche schriftlich anzuzeigen. Den Auftraggeber trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Erbringung der Leistung.

6.2. Die Haftung von Jörg Hildebrand – Ihr Personalexperte ist unabhängig vom Rechtsgrund auf vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführte Schäden begrenzt. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, den Ersatz von Folgeschäden und Vermögensschäden, nicht erzielten Ersparnissen, Zinsverlusten und von Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den             Auftraggeber sind ausgeschlossen. Diese Haftungsbeschränkungen gelten jedoch nicht bei Jörg Hildebrand – Ihr Personalexperte zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Auftraggebers sowie für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz.

6.3. Soweit Jörg Hildebrand – Ihr Personalexperte wegen einfacher Fahrlässigkeit haftet, wird der Schadensersatzanspruch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden und summenmäßig auf einen Schadensbetrag in Höhe von 5.000,- Euro begrenzt.

  1. Kündigung

Ein Personalvermittlungsauftrag kann jederzeit ohne Einhaltung einer Frist von beiden Vertragsparteien gekündigt werden. Kommt ein Arbeitsvertrag zwischen dem Auftraggeber und einem von Jörg Hildebrand – Ihr Personalexperte gestellten Bewerber nach Kündigung des Vermittlungsvertrages zustande, so wird das Vermittlungshonorar dennoch in voller Höhe fällig.

  1. Vertraulichkeit

8.1. Jörg Hildebrand – Ihr Personalexperte verpflichtet sich, sämtliche ihr während der Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.

8.2. Dem Auftraggeber ist es nicht gestattet, ohne Zustimmung des Bewerbers, mit früheren oder dem momentanen Arbeitgeber des Bewerbers Kontakt aufzunehmen. Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass seine Daten von Jörg Hildebrand – Ihr Personalexperte im Rahmen der Vertragsbeziehung elektronisch verarbeitet und gespeichert werden. Die Daten werden nicht unbefugt an Dritte weitergegeben. Ausdrücklich als nicht unbefugt gilt die Übermittlung von

Kundendaten an ein von Jörg Hildebrand – Ihr Personalexperte zum Zwecke der Vertragsabwicklung und Abrechnung beauftragtes Unternehmen. Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass bei der Übertragung von Daten im Internet für alle Teilnehmer nach derzeitigem Stand der Technik nicht völlig ausgeschlossen werden kann, dass sich Unbefugte während des Übermittlungsvorgangs Zugriff auf die übermittelten Daten verschaffen. Im Übrigen versichern der Auftraggeber und Jörg Hildebrand – Ihr Personalexperte die Einhaltung der gesetzlichen Regelungen zum personenbezogenen Datenschutz.

8.3. Im Falle eines Vertragsabschlusses erhebt und verarbeitet Jörg Hildebrand – Ihr Personalexperte die vom Auftraggeber ihr zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten in ihrem System und nutzt diese für die Dauer der Vertragsabwicklung, das heißt, für die Auftragsabwicklung sowie für die Abrechnung. Personenbezogene Daten sind alle Informationen, aufgrund deren eine Person direkt oder indirekt identifiziert werden kann. Hiergegen steht dem Auftraggeber ein Widerspruchsrecht zu, das er gegenüber Jörg Hildebrand – Ihr Personalexperte jederzeit durch Erklärung / Sendung einer Email ausüben kann. Jörg Hildebrand – Ihr Personalexperte wird unentgeltlich Auskunft über die bei ihr gespeicherten personenbezogenen Daten des Auftraggebers erteilen. Der Auftraggeber ist berechtigt, Jörg Hildebrand – Ihr Personalexperte jederzeit um die Berichtigung, Löschung und Sperrung der bei ihr gespeicherten personenbezogenen Daten zu ersuchen.

  1. Schriftformerfordernis

Nebenabreden bedürfen der Schriftform; auch mündliche oder telefonische Zusagen von Jörg Hildebrand – Ihr Personalexperte müssen zu ihrer Wirksamkeit schriftlich bestätigt werden.

  1. Gerichtsstand, Anwendbares Recht, Vertragssprache

10.1. Es gilt deutsches Recht. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechtes finden keine Anwendung.

10.2. Als Gerichtsstand für alle sich mittelbar oder unmittelbar aus den Vertrag ergebenden Streitigkeiten wird das für den Sitz von Jörg Hildebrand – Ihr Personalexperte örtlich und sachlich zuständige Gericht vereinbart.

10.3. Vertragssprache ist Deutsch.

  1. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung des Vertrages oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen lückenhaft oder unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit des Vertrages und der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Es gilt dann eine solche Regelung als vereinbart, die in zulässiger Weise dem zum Ausdruck gekommenen Vertragswillen am nächsten kommt.

Stand: Feb. 2018

 

 

Teil 2

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Seminarveranstaltungen

  1. Geltungsbereich

1.1 Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte des Seminar-Veranstalters nach diesem Vertrag mit seinem Vertragspartner, nachstehend „Teilnehmer“ genannt.

1.2 Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden dem Teilnehmer schriftlich bekannt gegeben. Sie gelten als genehmigt, wenn der Teilnehmer nicht in Textform Widerspruch erhebt. Der Teilnehmer muss den Widerspruch innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe der Änderungen an den Veranstalter absenden.

  1. Anmeldung und Auftragserteilung 

2.1 Anmeldungen zu Seminaren müssen schriftlich erfolgen (per Post, Fax, E-Mail, Anmeldung im Internet) und werden erst rechtswirksam, wenn sie durch den Veranstalter schriftlich bestätigt werden. Bei Seminaren mit begrenzter Teilnehmerzahl werden die Anmeldungen in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Die Daten der Teilnehmer werden für interne Zwecke elektronisch verarbeitet. Die mit der Anmeldung einhergehenden Daten werden unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen gespeichert.

2.2 Alle Preise verstehen sich netto zzgl. der zum Zeitpunkt der Lieferung/Leistung gültigen gesetzlichen MwSt. der Preis eines Seminars versteht sich, sofern in der Programmbeschreibung nicht ausdrücklich eine andere Regelung angeführt ist, lediglich als Preis für die Veranstaltung und ggf. alle Materialien, Unterlagen und Handouts.

2.3 Die Rechnungsstellung erfolgt mit der Seminarbestätigung. Sämtliche Zahlungen sind sieben Tage nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig. Bei Überschreitung der Zahlungstermine steht dem Veranstalter ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 5 % – über dem Referenzzinssatz der Europäischen Zentralbank gemäß dem Diskontsatz-Überleitungsgesetz – zu. Das Recht der Geltendmachung eines darüberhinausgehenden Schadens bleibt unberührt.

  1. Stornierungen, Umbuchungen 

Die Teilnahmeerklärung ist verbindlich und kann nur nach Absprache mit dem Veranstalter gegen Zahlung einer Bearbeitungsgebühr für gegenstandslos erklärt werden.

Die Bearbeitungsgebühr beträgt bei einer Stornierung

3.1.1 bis zwei Wochen vor Seminarbeginn: 50 % der Seminargebühr (zzgl. MwSt.).

3.1.2 Innerhalb von zwei Wochen vor Seminarbeginn: 85 % der Seminargebühr (zzgl. MwSt.).

3.1.3 Bei Nichterscheinen zum Seminartermin ohne vorherige Abmeldung: 100% der Seminargebühr (zzgl. MwSt.).

Eine Umbuchung ist nur zulässig aufgrund Krankheit. Diese ist über ein ärztliches Attest zu belegen. Für die Umbuchung fällt eine einmalige Umbuchungsgebühr in Höhe von 10 % der Veranstaltungskosten (zzgl. MwSt.) an. Ein Vertreter kann nicht entsandt werden. Die Anmeldungen sind Personen gebunden.

  1. Absage von Veranstaltungen und Haftung

4.1 Der Veranstalter behält sich vor, Veranstaltungen auf Grund einer zu geringen Teilnehmerzahl abzusagen oder zu verlegen. Grundsätzlich ist der Veranstalter unter Ausschluss jeglicher Schadensersatzansprüche berechtigt den Ort und / oder das Hotel zu ändern. Der Auftraggeber wird in diesem Fall spätestens fünf Werktage vor Veranstaltungsbeginn benachrichtigt.

Bei Ausfall einer Veranstaltung durch Krankheit eines Referenten, höhere Gewalt oder sonstige unvorhersehbare Ereignisse, besteht kein Anspruch auf Durchführung der Veranstaltung. In diesem Fall ist der Veranstalter unter Ausschluss jeglicher Schadensersatzansprüche dazu berechtigt, ein Ersatzprogramm oder Ersatzseminar an einem anderen Termin ggf. an einem anderen Ort anzubieten. Dazu besteht seitens des Veranstalters jedoch keine Verpflichtung.

4.2. Für Beratungsfehler, Inhaltsfehler oder sonstige Leistungsstörungen der vom Veranstalter herangezogenen und nachgewiesenen Dritten oder vom Veranstalter selbst, haftet der Veranstalter nicht. Der Veranstalter haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Veranstalter ausschließlich nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet der Veranstalter in demselben Umfang.

4.3 Die Regelung des vorstehenden Absatzes (4.2) erstreckt sich auf Schadensersatz neben der Leistung, den Schadensersatz statt der Leistung und den Ersatzanspruch wegen vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der Haftung wegen Mängeln, Verzugs oder Unmöglichkeit.

4.4 Die getroffenen Aussagen und vermittelten Inhalte der Referenten spiegeln nur die persönliche Meinung wider und haben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit und ersetzen keine juristische Beratung. Im Rahmen des Seminars wird keine Rechtsberatung geleistet. Juristische Fragestellungen sind ausdrücklich mit einem Anwalt oder einer Anwältin zu klären und nicht mit den Referenten.

4.5 Sie, als Teilnehmer, sind allein für Ihre Entscheidungen, Maßnahmen und Ergebnisse im Leben und Geschäftsprozesse verantwortlich und rechenschaftspflichtig und durch die Teilnahme am Seminar, stimmen Sie zu, dass der Veranstalter oder teilnehmende Referenten für Entscheidungen, Handlungen oder Ergebnisse in Ihrem Leben oder Ihren Geschäftsprozessen, die auf der Seminarteilnahme basieren, zu keiner Zeit und unter keinen Umständen haftbar gemacht werden können.

  1. Gewährleistung und Änderungsvorbehalt

5.1 Die Referenten werden sich nach dem jeweiligen Stand des Wissens sorgfältig vorbereiten. Alle Veranstaltungen werden von erfahrenen und renommierten Referenten durchgeführt, alle Materialien, Unterlagen und Handouts werden nach den jeweils neuesten Erkenntnissen erstellt. Der Veranstalter übernimmt jedoch keine Gewähr für die inhaltliche Richtigkeit und Fehlerfreiheit der Schulungsinhalte und Unterlagen.

5.2 Der Veranstalter behält sich vor, notwendige inhaltliche und/oder organisatorische Änderungen vor oder während der Veranstaltung vorzunehmen, soweit diese den Gesamtcharakter der Veranstaltung nicht wesentlich ändern. Dies betrifft u.a. das Rahmenprogramm, die Events oder den Veranstaltungsort. Im Bedarfsfall ist der Veranstalter ebenfalls berechtigt, den/die zunächst vorgesehenen Referenten und/oder Seminarleiter durch gleichqualifizierte Personen zu ersetzen.

  1. Urheberrecht, Nutzungsrechte und Foto- und Filmaufnahmen

6.1 Dem Veranstalter verbleiben alle urheberrechtlichen Nutzungsrechte an den überlassenen Schulungsunterlagen. Die Unterlagen dürfen nicht zur Weitergabe an Dritte vervielfältigt werden, ausgenommen ist die Vervielfältigung von Programmen zum Zwecke der Datensicherung. Der Teilnehmer darf sich ein Vervielfältigungsstück nur anfertigen und für ausschließlich eigene Zwecke verwenden, wenn sein Original infolge von Beschädigung oder Zerstörung nicht mehr verwendbar ist. Gedruckte Unterlagen dürfen – auch auszugsweise – nicht nachgedruckt oder nachgeahmt werden.

6.2. Die Teilnehmer dürfen während des Seminars unter keinen Umständen jegliche Art von Aufnahmegerät verwenden, um die Informationen zu erfassen, die im Seminar zur Verfügung gestellt werden. Im Seminar sind Aufnahmegeräte, Fotos oder Videoaufnahmen nicht erlaubt. Durch die Teilnahme am Seminar, akzeptiert der Teilnehmer, dass Teile des Seminars als Video und/oder Audiobeitrag oder als Fotoreihe durch den Veranstalter aufgezeichnet werden können. Die Teilnehmer sind damit einverstanden, dass der Veranstalter und seine Vertreter das Recht und die Erlaubnis solcher Aufnahmen und Fotos besitzt, auch wenn diese Aufnahmen Namen, Konterfeis, Stimmen, biographische Angaben oder Referenzen der Teilnehmer umfasst und dass der Veranstalter diese Videos und Fotos für Marketing, Werbung oder andere Zwecke in allen Medien oder Formaten, online und/oder offline, jetzt oder später ohne weitere Entschädigung, Genehmigungen oder Informationen an die Teilnehmer verwenden kann. Der Teilnehmer ist sich bewusst darüber und akzeptiert, dass alle Aufnahmen Eigentum des Veranstalters sind und dieser alle exklusiven Rechte besitzt und der Teilnehmer keine Entschädigung für die Nutzung der Aufnahmen oder Fotografien, in denen der Teilnehmer erscheint oder spricht, verlangt oder erwartet. Der Veranstalter besitzt alle Rechte jeder Fotografie oder Audio- oder Videoaufnahmen, die während des Seminars oder jeder anderen Veranstaltung des Veranstalters gemacht werden.

  1. Hausrecht es Veranstalters

Der Veranstalter verlangt, dass alle Teilnehmer respektvoll miteinander umgehen und sich professionell im Umgang mit unserem Personal, dem Personal der Veranstaltungsorte, Referenten und anderen Teilnehmern während der gesamten Dauer des Seminars verhalten. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Teilnehmer zu bitten, den Seminarraum und/oder das Hotel sofort zu verlassen, sollten diese Personen sich unhöflich, unkooperativ, unprofessionell verhalten, betrunken oder im Besitz von Alkohol oder illegalen Substanzen sein. In diesem Fällen wird dem Teilnehmer die Gebühr für das Seminar unter keinen Umständen erstattet. Der Seminarteilnehmer erkennt das Hausrecht des Veranstalters während des Seminars ausdrücklich an.

  1. Erfüllungsort, Gerichtsstand und Wirksamkeit

8.1 Erfüllungsort der Sitz des Veranstalters.

Ist der Kunde Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlichrechtliches Sondervermögen, wird der Geschäftssitz der Jörg Hildebrand – Ihr Personalexperte, als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat. Ist der Kunde Verbraucher bzw. keine der vorstehend genannten Personen, so gelten die gesetzlichen Regelungen zum Gerichtsstand. Es gilt das deutsche Recht. Bei sprachlichen Unklarheiten in Bezug auf Übersetzungen der Homepage und der AGB oder bei sonstigen Zweifelsfällen und Auslegungsproblemen gilt die deutsche Textfassung als letztverbindlich.

8.2 Durch eine etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Klauseln gilt dasjenige vereinbart, was dem wirtschaftlich Gewollten in rechtlich zulässiger Weise am ehesten entspricht. Dies gilt auch für die ergänzende Vertragsauslegung (Salvatorische Klausel).

8.3 Die Vertragssprache ist Deutsch.

Stand: Juli 2017

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