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Daten aus „Spähsoftware“ sind kein Kündigungsgrund

18. März 2019

Eine IT Firma hat den Computer ihrer Mitarbeiter heimlich überwachen lassen und daraufhin dem Angestellten gekündigt, weil er den Rechner während der Arbeitszeit privat genutzt hat. Diese Kündigung sei unwirksam, wie nun das Bundesarbeitsgericht urteilte.

Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass Informationen aus einer IT- Überwachungssoftware für eine Kündigung nicht genutzt werden dürfen – zumindest nicht, wenn die Software heimlich und ohne schwerwiegende Gründe installiert wurde. (Aktenzeichen 2 AZR 681/16).

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